Standards für das Lernen auf Distanz am BBG Eltern- und Schülerinformation

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen fordern von uns allen ein hohes Maß an Kreativität und Geduld. Es ist nicht absehbar, wie sich die Situation zukünftig entwickeln wird und ob wir nochmal eine ähnliche Situation des Lernens auf Distanz erleben müssen. Um dieser dynamischen Entwicklung und den sich daraus entstehenden Unsicherheiten und Belastungen für alle Beteiligten zukünftig noch besser begegnen zu können, gilt ab Beginn des Schuljahres 2020/2021 unser Konzept zum Lernen auf Distanz. Dieses Konzept kann im Bedarfsfall von uns als Schule aktiviert werden und beinhaltet folgende Standards, die von allen Beteiligten zu beachten sind:

Bereitstellung, Menge und Kontrolle der Aufgaben:

Die Bereitstellung der Aufgaben in einheitlichen und gängigen Dateiformaten erfolgt immer am ersten Schultag der Woche, die Abgabe der Aufgaben durch die Schüler*innen erfolgt am letzten Schultag der Woche. Die Bearbeitungszeit beträgt also in der Regel fünf Schultage, kann aber auch längerfristig durch die Lehrkraft angelegt sein. Die Klassenlehrer*innen oder Kurslehrer*innen legen einen einheitlichen Kommunikationsweg fest, hierbei ist der Google-Classroom unsere bevorzugte Plattform. Das Lernen auf Distanz ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Die Menge der Aufgaben für unsere Schüler*innen orientiert sich am tatsächlichen wöchentlichen Stundenumfang des jeweiligen Faches. Die geplante Bearbeitungszeit für die gestellten Aufgaben wird unseren Schüler*innen dadurch transparent, indem sie auf den jeweiligen Aufgabenblättern oder der Aufgabenstellung vermerkt ist. Eine Korrektur sämtlicher Schülerarbeiten durch die Lehrkräfte ist aufgrund der Menge an Aufgaben nicht immer möglich. Es kann dennoch gefordert sein, Arbeitsergebnisse im Google-Classroom hochzuladen oder auch per Foto oder Mail an die Lehrkraft zu schicken, sodass ein Überblick oder eine stichprobenartige Korrektur möglich sind. Für nicht korrigierte oder in Video- oder Präsenzunterricht besprochene Aufgaben können nach Ablauf der Bearbeitungszeit zur Selbstkontrolle Musterlösungen zur Verfügung gestellt bzw. kann durch die Lehrkraft eine Beratungsmöglichkeit (siehe Kommunikation) angeboten werden.

Leistungsbewertung:

Nach §48 Absatz 2 SchulG und der zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 01.08.2020 werden die im Lernen auf Distanz vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen in die Leistungsbewertung regulär miteinbezogen und im Rahmen der „sonstigen Mitarbeit“ bewertet. Unsere Schüler*innen sind dazu verpflichtet, die ihnen gestellten Aufgaben sowohl im Präsenzunterricht als auch im Lernen auf Distanz gleichwertig zu erfüllen. Das beim Lernen auf Distanz erworbene Wissen kann aber natürlich im Präsenzunterricht im Anschluss an das Lernen auf Distanz durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.[1]

Kommunikation:

Sowohl in sozialer als auch inhaltlich-fachlicher Hinsicht ist ein kontinuierlicher und direkter Kontakt zwischen Fachlehrer*innen und Schüler*innen unbedingt notwendig. Es ist deshalb unser Anspruch, den Schüler*innen diese Möglichkeit über z.B. Telefonsprechstunden, Videosprechstunden, Mailkorrespondenz usw. mindestens einmal pro Woche möglich zu machen. Die Schülerinnen und Schüler sind allerdings auch aufgefordert, bei Fragen, Verständnisschwierigkeiten, Problemen mit dem Umfang der Aufgaben oder anderen Problemen unmittelbar per Mail mit der Fachlehrer*in Kontakt aufzunehmen, nur so sind Hilfestellungen möglich. Rückfragen zu Arbeitsplänen, Material oder Aufgaben richten Sie und/ oder ihr Kind bitte immer an die Fachlehrer*innen (lehrerkürzel@bert-brecht-gymnasium.de). Bei Problemen mit Zugängen zum Google-Classroom wenden Sie sich bitte an unser Systemadministratorenteam (raguse@bert-brecht-gymnasium.de; gervens@bert-brecht-gymnasium.de).

Technische Ausstattung durch digitale Endgeräte:

Ab Anfang 2021 ist es möglich, dass Eltern für ihre Kinder eine Kostenübernahme für digitale Endgeräte aus Zuschüssen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) beantragen können. Um diesen Zeitraum bis 2021 zu überbrücken, besteht in begründeten Ausnahmefällen für bedürftige Schüler*innen die Möglichkeit, digitale Endgeräte auch über unsere Schule auszuleihen. Hierzu muss ein individueller Bedarf vorliegen, der von der Schule geprüft wird. Um die Ausleihe eines digitalen Endgerätes zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer*innen bzw. die jeweiligen Stufenleiter*innen.

Psychosoziale Beratung:

Das Beratungsteam des Bert-Brecht-Gymnasiums ist jederzeit per E-Mail erreichbar (hanswille@bert-brecht-gymnasium.de; schroeder@ber-tbrecht-gymnasium.de; bachner@bert-brecht-gymnasium.de). Das weitere Vorgehen erfolgt dann individuell. Informationen zum schulpsychologischen Dienst der Stadt Dortmund gibt es hier.

Das hier beschriebene Konzept zum Lernen auf Distanz wird fortlaufend überarbeitet und steht immer in der jeweils neuesten Fassung auf der Homepage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Schmidt-Strehlau                   Stefan Kubek

(Schulleiterin)                                    (Koordinator für Schul- und Unterrichtsentwicklung)

 

[1] Die Fachgruppen entwickeln hierzu ergänzende Leistungsbewertungskonzepte für das Lernen auf Distanz, die über unsere Homepage im Bereich Unterricht/ Fächer eingesehen werden können. Unsere Schüler*innen werden von den Fachlehrer*innen zudem gesondert darüber informiert.