Prüfungsordnung

Die gesamte Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (PDF) ist auf der Homepage des Schulministeriums NRW zu finden.

Einführungsphase

In der einjährigen Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen. Am Ende der Einführungsphase stehen die Versetzung in die Qualifikationsphase und am Gymnasium der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses.

In der Einführungsphase müssen Schülerinnen und Schüler durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Alle Fächer werden in dreistündigen Grundkursen unterrichtet. Schülerinnen und Schülern können zur Erfüllung der Pflichtstundenzahl zusätzlich noch bis zu zwei Vertiefungsfächer wählen. Vertiefungsunterricht wird in Form von zweistündigen Halbjahreskursen angeboten und dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.

In der Einführungsphase legen die Schülerinnen und Schüler durch die Wahl ihrer Kurse aus dem Pflicht- und Wahlbereich die Basis für ihre gesamte Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe. Lediglich die Abwahl von Fächern ist nach der Einführungsphase noch möglich, nicht eine Zuwahl neuer Fächer. Änderung der Schriftlichkeit können ebenfalls erfolgen (Ab- und Umwahlzettel).
Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers hinsichtlich der verpflichtend und fakultativ zu belegenden Fächer findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt.

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase gliedert sich in zwei Jahre, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Innerhalb der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase. Schülerinnen und Schüler müssen in der Qualifikationsphase durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Aus den in der Einführungsphase belegten Fächern wählen Schülerinnen und Schüler ihre vier Abiturfächer, zwei Leistungskurse und zwei Grundkurse. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Vertiefungskurse und einen Projektkurs belegen.

Am Ende der Qualifikationsphase stehen die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung selbst.

Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in den einzelnen Kursen sind Grundlage für die Berechnung der Zulassung zum Abitur und fließen zu zwei Drittel und die erzielten Leistungen im Abiturbereich zu einem Drittel in die Abiturnote mit ein.

Im Abiturbereich können Schülerinnen und Schüler auch eine „Besondere Lernleistung“ als fünftes Abiturfach einbringen. Eine „Besondere Lernleistung“ kann ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, die Ergebnisse eines Projektkurses oder die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes sein. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Zulassung einer „Besonderen Lernleistung“.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II

Facharbeit Q1

Einstieg in wissenschaftliches Arbeiten

 

Die Facharbeit ersetzt die 1. Klausur im 2. Halbjahr Q1. Sie zählt daher wie eine Klausur und kann nur in einem Fach, das man schriftlich gewählt hat, geschrieben werden. Die Abgabe der Facharbeit ist terminlich vorgegeben.
Vor und während des Verfassens der Arbeit werden Sprechzeiten mit dem betreuenden Lehrer vereinbart.
 

Folgende Materialien werden am Facharbeitstag verteilt und stehen hier nochmals zum Herunterladen zur Verfügung:

Projektkurse

Ganz viel Eigenengagement!

 
Das BBG bietet in der Jahrgangsstufe Q1 folgende Projektkurse an:
  • Deutsch: Erstellen eines Printmediums; das Schülermagazin Bertis Break
  • Mathematik
  • Kunst: Konzeptuelles künstlerisches Arbeiten mit abschließender Ausstellung
 

Allgemeine Informationen zu den Projektkursen

 

Umfang und Beurteilungsgrundlage

Projektkurse sind Jahreskurse in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren im Umfang von zwei Unterrichtsstunden im ersten Halbjahr und einer Unterrichtsstunde im zweiten Halbjahr.
Das Arbeiten in Projektkursen muss gewährleisten, dass eine ausreichende Beurteilungsgrundlage im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" existiert. Dies setzt eine kontinuierliche Beobachtung von Teilleistungen voraus (Unterrichtsbeiträge, Organisations- und Planungsleistungen, Portfolio-Arbeit u. ä.). 

Schülerinnen und Schüler müssen das Referenzfach oder ggf. bei einem fächerverbindenden Projektkurs eines der Referenzfächer in der Qualifikationsphase belegt haben. Sie müssen über angemessene fachliche Grundkenntnisse verfügen, die im Regelunterricht der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
 

Facharbeitsersatz

Mit der Belegung eines Projektkurses entfällt die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit in einem Fach. Die Klausurverpflichtung bleibt in diesem Fall in den gewählten Fächern erhalten. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch zusätzlich zu der Belegung eines Projektkurses eine Facharbeit schreiben; ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Leistung und Gewichtung des Kurses

Projektkurse können nur mit der Gewichtung von Grundkursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Im ersten Halbjahr eines Projektkurses werden lediglich Leistungen im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" beurteilt. Auf der Schullaufbahnbescheinigung wird nur die Belegung ausgewiesen, keine Note. Entsprechen die Leistungen im ersten Halbjahr des Projektkurses nur noch mit Einschränkung den Anforderungen, so ist die Schülerin oder der Schüler hierüber zu beraten. Die Beratung ist zu dokumentieren.
Im zweiten Halbjahr wird neben der Leistung im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" auch die Leistung der Projektdokumentation beurteilt. Die Leistungen der "sonstigen Mitarbeit" aus beiden Halbjahren werden zu einer Note zusammengefasst; aus dieser und der Note für die Projektdokumentation wird eine Gesamtnote gebildet, die in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingehen kann. Auch ein Defizit wird somit doppelt gewertet.
Die Note der Projektdokumentation umfasst den ergebnisbezogenen Teil der Bewertung. In der Regel steht am Ende eines Projektkurses eine Präsentation, ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung. Besteht die Projektdokumentation aus einer gestalterischen Leistung, wird diese abschließende Präsentation ebenfalls ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung.
 

Vertiefungskurse

Vertiefungskurse finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.

Informationen des Schulministeriums NRW

"Die Vertiefungsfächer, ebenso wie die Projektkurse, eröffnen Chancen, das Fächer- und Kurs­spektrum der bewährten Grund- und Leistungskurse um Kursformen zu erweitern, die flexi­bel, bedarfs- und interessenorientiert eingerichtet und gestaltet werden können. Vertiefungs­kurse dienen dabei der begleitenden differenzierten Förderung von Basiskompetenzen, sofern diese beim Übergang in die Oberstufe noch nicht hinreichend gesichert sind oder in der Quali­fikationsphase gefestigt werden sollen. Sie werden von daher ausschließlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen angeboten.
Die Vorgaben für die Vertiefungsfächer werden in den §§ 8, 11 und 13 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt) geregelt. Als integraler Bestandteil der gymnasialen Oberstufe müssen sie – ausgerichtet an dem jeweiligen Bedarf – von der Schule angeboten werden. Sie werden als zweistündige Halbjahreskurse unterrichtet. In der Einführungsphase kann eine Schülerin oder ein Schüler maximal 4 Halbjahreskurse Vertiefungsunterricht belegen, in der Qualifikationsphase ist die Belegung auf insgesamt 2 Halb­jahreskurse beschränkt. Ein halbjährlicher Wechsel des Faches ist grundsätzlich möglich. Schülerinnen und Schüler, die hohen Förder- und Angleichbedarf haben, können in der Ein­führungsphase neben den 10 versetzungswirksamen Fächern je Halbjahr 2 Kurse in ggf. un­terschiedlichen Vertiefungsfächern belegen und erfüllen hierüber ihre Verpflichtung zur Be­legung von durchschnittlich 34 Wochenstunden (§§ 8 und 11 APO-GOSt). In der Qualifika­tionsphase kann Vertiefungsunterricht sowohl im ersten Jahr als auch im zweiten Jahr ange­boten werden, ggf. bietet sich hier auch jahrgangsstufenübergreifender Unterricht an. Es muss allerdings beachtet werden, dass der Vertiefungsunterricht zwar auf die Anzahl der zu bele­genden Wochenstunden angerechnet werden kann, nicht jedoch im Rahmen der Gesamtquali­fikation. Ebenso wenig kann er bei der Versetzung in die Qualifikationsphase berücksichtigt werden.
Er ersetzt nicht Aufgaben des Regelunterrichts, sondern dient der „perspektivischen“ Förde­rung im Blick auf in der Qualifikationsphase vorausgesetzte Kompetenzen. Vertiefungskurse verfügen somit über ein eigenes Curriculum und sind auf systematische Lernprogression aus­gerichtet, was sie grundlegend von „Nachhilfekursen“ unterscheidet, die darauf abzielen, auf­tretende Defizite ad hoc aufzuarbeiten.
Um flexibel und gezielt auf die Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler eingehen zu kön­nen, müssen die Angebote modular gestaltet werden, wobei der jeweiligen Fachkonferenz die Entscheidung über die fachlichen Schwerpunkte und die inhaltliche Ausgestaltung obliegt. Um eine angemessene Kursgröße zu erreichen, die den für die Oberstufe vorgesehenen Richtwert nicht überschreitet, muss darauf geachtet werden, dass wirklich nur Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Förderbedarf zu den Kursen zugelassen werden.
Die Benotung erfolgt gemäß VV zu § 13 APO-GOSt. An die Stelle der herkömmlichen Be­notung treten qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“). Ggf. müssen Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die ihrer Teilnahmepflicht nicht nachkommen, als „nicht beurteilt“ ausgewiesen werden. Unentschuldigte Fehlzeiten werden entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt. Die Beurteilung beruht auf der Grundlage individueller, fachlicher Lernfortschritte. Ob eine Schülerin oder ein Schüler mit Erfolg teilgenommen hat, lässt sich somit nur im Vergleich der individuellen Lernausgangslage mit dem erreichten Lernstand zum Abschluss des Kurses be­urteilen. Diese Form der Beurteilung unterscheidet sich ausdrücklich von der im Regelunterricht.
Sollte es als Nachteil empfunden werden, wenn auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen die Teilnahme am Vertiefungsunterricht ausgewiesen wird, so kann auf Wunsch der Schülerin, des Schülers davon abgesehen werden (VV zu § 13 APO-GOSt).
In der Konzeption der Vertiefungsfächer sind schriftliche Leistungsüberprüfungen (Klausu­ren) nicht vorgesehen, wohl aber geeignete Formen der Feststellung der Lernausgangslage und der Ergebnissicherung, die der Diagnose, nicht der Leistungsbeurteilung dienen. Auf Hausaufgaben soll verzichtet werden, um eine Überforderung zu vermeiden."
 

Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/