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Bert Brecht Gymnasium

Schulordnung

Schulordnung des Bert-Brecht-Gymnasiums

Schulordnung des Bert-Brecht-Gymnasiums

Alle am Schulleben Beteiligten tragen durch Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft zu einem harmonischen Miteinander und einem förderlichen Lernklima bei. Daraus ergibt sich für die Schülerinnen und Schüler folgende Hausordnung:


I. Allgemeine Festlegungen

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen aufeinander Rücksicht und vermeiden Gefährdungen anderer. Sie verhalten sich höflich untereinander und gegenüber den Mitgliedern des Kollegiums, den Schulsekretärinnen, den Hausmeistern und anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen.

II. Unterricht

1. Unterrichts- und Pausenzeiten

ZeitraumUhrzeit
1. Stunde 07:55* / 08:10 – 09:10
2. Stunde 09:15 – 10:15
Pause 10:15 – 10:35
3. Stunde 10:35 – 11:35
4. Stunde 11:40 – 12:40
Pause 12:40 – 13:00
5. Stunde 13:00 – 14:00
6. Stunde* 14:05 – 15:05
Pause* 15:05 – 15:25
7. Stunde* 15:25 – 16:25
8. Stunde* 16:30 – 17:30

* nur Sekundarstufe II (Der Regelunterricht für die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I beginnt um 08:10 Uhr und endet spätestens um 14:00 Uhr.)

2. Vor dem Unterricht / vor den Unterrichtsstunden

  • Um 08:00 Uhr werden alle Eingänge des Schulgebäudes für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
  • Für die Sekundarstufe II ist das Schulgebäude ab 07:50 Uhr zugänglich.
  • Vor der Öffnung können Schülerinnen und Schüler am Aulaeingang oder im Innenhof Schutz vor Regen suchen.
  • Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in den geöffneten Klassen- und Kursräumen auf – nicht im Flur.
  • Raumwechsel sind zügig durchzuführen.
  • Sollte zu Beginn des Unterrichts die Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht erschienen sein, erkundigen sich die Klassen- bzw. Kurssprecher und -sprecherinnen im Sekretariat nach ihrem Verbleib. Die übrigen Schülerinnen und Schüler bleiben in dieser Zeit ruhig im Klassenraum, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören.

III. Pausen

  • In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude unverzüglich und begeben sich auf die Pausenhöfe.
  • Rucksäcke und Taschen werden mit auf die Pausenhöfe genommen, sofern sie nicht im Klassenraum verbleiben können.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich während der Pausen auf den zugehörigen Pausenhöfen der Gebäude auf, in denen sie in der Stunde zuvor Unterricht hatten.
  • Bei Regen sollen sich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in ihren Klassenräumen aufhalten.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben während der großen Pausen freien Durchgang zum PZ.
  • Die Sekundarstufe II darf sich in den großen Pausen und den Freistunden im Gebäude G in den Aufenthaltsbereichen der Oberstufe aufhalten.
  • Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sek. I während der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) nicht verlassen werden.
  • Ballspielen ist nur außerhalb des Gebäudes mit weichen Bällen (Softbällen) erlaubt.

IV. Toiletten

  • Die Toilettenräume innerhalb des Schulgebäudes sind während des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich.
  • Die Toilettenräume im Außenbereich (am Ausgang zum Innenhof) sind nur während der Pausen zugänglich.
  • Die Toilettenräume sind ordentlich und sauber zu hinterlassen.

V. Bioteria

  • Die Bioteria ist für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Pausen und in den Freistunden zugänglich.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen die Bioteria nur während der großen Pausen aufsuchen.
  • Wenn sie während der großen Pausen warme Speisen kaufen, dürfen sie sich ausnahmsweise im Bioteria-Vorraum aufhalten.
  • An die Anweisungen der Bioteria-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen sich alle Schülerinnen und Schüler halten.

VI. Schülerbibliothek

Die Schülerbibliothek ist während der Pausen geöffnet. Weiteres regelt die Benutzerordnung.