Sumbecks Holz, 5, 44379 Dortmund 0231 5012600 This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Mo-Fr: 7:30 - 15:30 Uhr
Bert Brecht Gymnasium

Selbstlernzentrum

Selbstlernzentrum

Lernen und relaxen nach dem Unterricht

Das Selbstlernzentrum (SLZ) bietet allen Schülerinnen und Schülern des BBG nach Schulschluss die Möglichkeit, Hausaufgaben in ruhiger Atmosphäre zu erledigen, gemeinsam Zeit zu verbringen oder Freizeitangebote zu nutzen.

Das bietet das SLZ

Täglich stehen Betreuerinnen und Betreuer mit Rat und Unterstützung zur Seite. Besonders praktisch sind die Räumlichkeiten gegenüber der Aula:

  • ein Ruheraum für konzentriertes Arbeiten
  • ein weiterer Raum für Spiele und gemeinsame Aktivitäten
  • Nutzung von Computern und Lernmaterialien
  • Freizeitangebote auf dem Schulhof

Materialien zur Freizeitgestaltung können ausgeliehen werden.

Wichtig: Beim Besuch des SLZ ist die persönliche An- und Abmeldung verpflichtend. Ein Schülerausweis oder Ersatzdokument sollte mitgeführt werden.
Selbstlernzentrum am BBG
Arbeitsbereich im SLZ
Freizeitbereich im SLZ

Benutzerordnung des Selbstlernzentrums

  1. Das SLZ steht allen Schülerinnen und Schülern des Bert-Brecht-Gymnasiums offen.
  2. Die Nutzung ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
  3. Beim Eintritt ist der Schülerausweis vorzulegen. Die An- und Abmeldung ist verpflichtend.
  4. Im Ruheraum muss Arbeitsruhe herrschen – auch bei Partner- oder Gruppenarbeit.
  5. Alle Materialien und Räume sind sorgfältig zu behandeln.
  6. Für die Computernutzung gelten zusätzliche Regeln.
  7. Bei Verstößen kann ein Ausschluss aus dem SLZ erfolgen. Schäden müssen ersetzt werden.
  8. Essen ist ausschließlich im Aufenthaltsraum erlaubt.
  9. Der Besuch von Kiosk oder Pizzeria erfolgt auf eigene Verantwortung und ist bis 14:45 Uhr möglich.
  10. Das Ausleihen von Materialien erfolgt gegen Hinterlegung eines Schülerausweises.

Regeln zur Computernutzung

  1. Die Nutzung der Computer ist täglich ab 14:30 Uhr erlaubt.
  2. Schülerinnen und Schüler mit schulischen Arbeitsaufträgen können nach Absprache mit der Aufsicht bevorzugt an den Computern arbeiten.
  3. Störungen oder Schäden sind der Aufsicht sofort zu melden.
  4. Eingriffe in Hardware oder Software sind nicht erlaubt.
  5. Die gesetzlichen Vorgaben zu Strafrecht, Urheberrecht und Jugendschutz müssen eingehalten werden. Das Aufrufen oder Versenden pornografischer, rassistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte ist untersagt.

Kurzinfo

Das Selbstlernzentrum ist an jedem Schultag geöffnet:

13:00 bis 15:30 Uhr 
Bei einigen schulischen Veranstaltungen mit Auswirkungen auf die Unterrichtszeiten gelten veränderte Öffnungszeiten, die frühzeitig bekannt gegeben werden. 

Im SLZ kannst du:

  • Hausaufgaben erledigen
  • ruhig arbeiten
  • Gesellschaftsspiele nutzen
  • Computer verwenden
  • Zeit mit anderen verbringen

Bitte beachte:

  • Andere sollen in Ruhe arbeiten können.
  • Computer und Materialien sorgfältig behandeln.
  • Die Räume sauber hinterlassen.
  • Die Regeln des SLZ einhalten.