Vertiefungskurse

Vertiefungskurse finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.

Informationen des Schulministeriums NRW

"Die Vertiefungsfächer, ebenso wie die Projektkurse, eröffnen Chancen, das Fächer- und Kurs­spektrum der bewährten Grund- und Leistungskurse um Kursformen zu erweitern, die flexi­bel, bedarfs- und interessenorientiert eingerichtet und gestaltet werden können. Vertiefungs­kurse dienen dabei der begleitenden differenzierten Förderung von Basiskompetenzen, sofern diese beim Übergang in die Oberstufe noch nicht hinreichend gesichert sind oder in der Quali­fikationsphase gefestigt werden sollen. Sie werden von daher ausschließlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen angeboten.
Die Vorgaben für die Vertiefungsfächer werden in den §§ 8, 11 und 13 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt) geregelt. Als integraler Bestandteil der gymnasialen Oberstufe müssen sie – ausgerichtet an dem jeweiligen Bedarf – von der Schule angeboten werden. Sie werden als zweistündige Halbjahreskurse unterrichtet. In der Einführungsphase kann eine Schülerin oder ein Schüler maximal 4 Halbjahreskurse Vertiefungsunterricht belegen, in der Qualifikationsphase ist die Belegung auf insgesamt 2 Halb­jahreskurse beschränkt. Ein halbjährlicher Wechsel des Faches ist grundsätzlich möglich. Schülerinnen und Schüler, die hohen Förder- und Angleichbedarf haben, können in der Ein­führungsphase neben den 10 versetzungswirksamen Fächern je Halbjahr 2 Kurse in ggf. un­terschiedlichen Vertiefungsfächern belegen und erfüllen hierüber ihre Verpflichtung zur Be­legung von durchschnittlich 34 Wochenstunden (§§ 8 und 11 APO-GOSt). In der Qualifika­tionsphase kann Vertiefungsunterricht sowohl im ersten Jahr als auch im zweiten Jahr ange­boten werden, ggf. bietet sich hier auch jahrgangsstufenübergreifender Unterricht an. Es muss allerdings beachtet werden, dass der Vertiefungsunterricht zwar auf die Anzahl der zu bele­genden Wochenstunden angerechnet werden kann, nicht jedoch im Rahmen der Gesamtquali­fikation. Ebenso wenig kann er bei der Versetzung in die Qualifikationsphase berücksichtigt werden.
Er ersetzt nicht Aufgaben des Regelunterrichts, sondern dient der „perspektivischen“ Förde­rung im Blick auf in der Qualifikationsphase vorausgesetzte Kompetenzen. Vertiefungskurse verfügen somit über ein eigenes Curriculum und sind auf systematische Lernprogression aus­gerichtet, was sie grundlegend von „Nachhilfekursen“ unterscheidet, die darauf abzielen, auf­tretende Defizite ad hoc aufzuarbeiten.
Um flexibel und gezielt auf die Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler eingehen zu kön­nen, müssen die Angebote modular gestaltet werden, wobei der jeweiligen Fachkonferenz die Entscheidung über die fachlichen Schwerpunkte und die inhaltliche Ausgestaltung obliegt. Um eine angemessene Kursgröße zu erreichen, die den für die Oberstufe vorgesehenen Richtwert nicht überschreitet, muss darauf geachtet werden, dass wirklich nur Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Förderbedarf zu den Kursen zugelassen werden.
Die Benotung erfolgt gemäß VV zu § 13 APO-GOSt. An die Stelle der herkömmlichen Be­notung treten qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“). Ggf. müssen Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die ihrer Teilnahmepflicht nicht nachkommen, als „nicht beurteilt“ ausgewiesen werden. Unentschuldigte Fehlzeiten werden entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt. Die Beurteilung beruht auf der Grundlage individueller, fachlicher Lernfortschritte. Ob eine Schülerin oder ein Schüler mit Erfolg teilgenommen hat, lässt sich somit nur im Vergleich der individuellen Lernausgangslage mit dem erreichten Lernstand zum Abschluss des Kurses be­urteilen. Diese Form der Beurteilung unterscheidet sich ausdrücklich von der im Regelunterricht.
Sollte es als Nachteil empfunden werden, wenn auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen die Teilnahme am Vertiefungsunterricht ausgewiesen wird, so kann auf Wunsch der Schülerin, des Schülers davon abgesehen werden (VV zu § 13 APO-GOSt).
In der Konzeption der Vertiefungsfächer sind schriftliche Leistungsüberprüfungen (Klausu­ren) nicht vorgesehen, wohl aber geeignete Formen der Feststellung der Lernausgangslage und der Ergebnissicherung, die der Diagnose, nicht der Leistungsbeurteilung dienen. Auf Hausaufgaben soll verzichtet werden, um eine Überforderung zu vermeiden."
 

Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/